Projektaufruf zum Innovationsprogramm „Digitale Medien NRW“
Mit dem Innovationsprogramm „Digitale Medien NRW“ im Rahmen der Initiative Digitales Medienland NRW will das Land in Kooperation mit der Film- und Medienstiftung NRW/Mediencluster NRW die Medienbranche nachhaltig fördern und im internationalen Wettbewerb stärken. Unternehmen und Einrichtungen der Medienwirtschaft können landesweit von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung profitieren.
Gefördert werden soll im Sinne von unternehmensbezogener Innovationsförderung die Projektentwicklung in der Frühphase, um neuartige inhaltliche bzw. technologische Vorhaben zu initiieren.
Berücksichtigt werden besonders Projekte, die sich durch herausragende Wirkungspotenziale entlang der Wertschöpfungsketten der digitalen Medienwirtschaft auszeichnen. Dabei zielt das Programm ausdrücklich auf vorwettbewerbliche Vorhaben, die in ihrem jeweiligen Teilmarkt innovative wie kreative Entwicklungsvorhaben, gesellschaftliche Impulse und wirtschaftliche Effekte erwarten lassen.
Teilnahmeberechtigt sind in NRW ansässige Kleine und mittlere Unternehmen Einrichtungen der technologischen und wissenschaftlichen Infrastruktur Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Gemeinschaftseinrichtungen der Wirtschaft und der Arbeitnehmer.
Förderschwerpunkte
Creative Technologies Digital Business Werbung und Marketing Games und Interactive Media Mobile Media Internet, Web 2.0 und Social Media Digital Content.
Ende der Einreichungsphase: 31. August 2012
Antragsunterlagen
- Merkblatt
- Projektaufruf
- Leitfaden zur Antragstellung
- Formular Projektbeschreibung
- FIT-Antragsunterlagen
- LHO-Antragsunterlagen
- Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
- In Kürze: FAQ-Liste
(hier sollen im Laufe der Zeit Fragen von Antragstellern und Hinweise von PtJ aufgeführt werden, um diese Informationen allen Interessenten zur Verfügung zu stellen)
Weiterführende Links (Förderrichtlinien)
- Verordnung (EG) 1998/2006 (DeMinimis-Verordnung)
- Forschung, Innovation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen (FIT)
- Landeshaushaltsordnung NRW §§23/44
- Förderrichtlinie der Film- und Medienstiftung NRW
- EU Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation
- Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 vom 11.07.2006 (die zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung)
- Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 vom 05.07.2006 (die zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung)
- Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 vom 08.12.2006 (die zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung)
- Ziel 2-Förderhandbuch
Ansprechpartner/in
Dr. Gisela Kiratli, Tel.: 02461 61-5789, g.kiratli@fz-juelich.de
Martin Schlütter Tel.: 02461 61-8817, ma.schluetter@fz-juelich.de
beim Projektträger Jülich im Forschungszentrum Jülich GmbH
Für die fachliche Beratung bzw. zur Hilfestellung hinsichtlich der Passgenauigkeit zu den Förderthemen stehen beim Mediencluster NRW folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Kontaktpersonen Mediencluster NRW:
Till Hardy, Tel.: 0211-93050-42, till.hardy(at)medien.nrw.de
Nadia Zaboura, Tel.: 0221-949910-13, nadia.zaboura(at)medien.nrw.de


