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NRW.BANK.Gründungskredit

Hinweis 8.3.2012:

Zum 1. März 2012 sind Programmänderungen in Kraft getreten. Der Darlehenshöchstbetrag wurde von 5 Mio. EUR auf 10 Mio EUR angehoben.

Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen:

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen,Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Fahrzeuge etc.), Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese aktiviert werden, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Übernahme eines bestehenden mittelständischen Unternehmens oder einer bestehenden freiberuflichen Praxis oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung (mindestens 10%), Betriebsmittelbedarf, extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder der Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen, erste Messeteilnahmen.

 

 

 

 

Darlehen der NRW.BANK zur Finanzierung von Existenzgründungen
- optional verbunden mit einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW - 

Eine Gemeinschaftsaktion mit der BÜRGSCHAFTSBANK NRW und der KfW Mittelstandsbank, bei der die NRW.BANK die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW Mittelstandsbank zusätzlich verbilligt. 

Wer wird gefördert? 

  • Existenzgründerinen und -gründer sowie von diesen neu gegründete Unternehmen. 

Was wird gefördert?

Förderfähig sind grundsätzlich nur solche Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Vorhaben, die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen, sind nicht förderbar. Ferner sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen von einer Förderung ausgeschlossen.

Die Maßnahme muss einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben.

Finanziert werden mit Investitions- und Betriebsmitteldarlehen folgende Maßnahmen:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, 
  • Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen, 
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Fahrzeuge etc.), 
  • Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern, 
  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, 
  • Übernahme eines bestehenden mittelständischen Unternehmens / einer bestehenden freiberuflichen Praxis oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung (mind. 10 %), sofern sich das betreffende Unternehmen/die betreffende Praxis nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, 
  • Betriebsmittelbedarf